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   VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015   

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https://dejure.org/2008,19337
VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015 (https://dejure.org/2008,19337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2008 - 7 CE 08.10015 (https://dejure.org/2008,19337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 7 CE 08.10015 (https://dejure.org/2008,19337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; Abbau eines personellen Überhangs; Ausrichtung des Klinikums an ökonomischen Erfordernissen; Notwendigkeit einer Abwägung mit Ausbildungsbelangen; Entscheidungszuständigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Verwendung der Planstellen als zu den allgemeinen Leitungsaufgaben des Klinikumsvorstands gehörend; Schaffung oder Beibehaltung von Ausbildungskapazitäten in einzelnen Studienfächern und sich daraus ergebene zusätzliche Pflichten bei ...

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; BayUniKlinG Art. 2 Abs. 1; ; BayUniKlinG Art. 10 Abs. 1; ; BayUniKlinG Art. 13 Abs. 4; ; BayHSchG Art. 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren): Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; Abbau eines personellen Überhangs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 7 CE 06.10020
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015
    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8. 2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 21.09.2007 - 7 CE 07.10320
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015
    Es handelt sich vielmehr um eine die Hochschulfinanzierung betreffende Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG, aus der sich Rechte und Pflichten nur im Verhältnis der beteiligten Körperschaften untereinander ergeben können (vgl. bereits BayVGH vom 21.9.2007 Az. 7 CE 07.10320).
  • VGH Bayern, 14.12.2006 - 7 CE 06.10419
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015
    Die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung des Staates zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Studienplätzen gebietet es vielmehr weiterhin, bei durch Sparmaßnahmen bedingten Stellenstreichungen in Studiengängen mit absolutem Numerus clausus die Belange der Studienbewerber gegen die für die Einsparung sprechenden Gründe abzuwägen und dabei das grundrechtlich geschützte Interesse auf Zugang zum Hochschulstudium nicht in einer Weise zu gewichten, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studierenden und Studienbewerbern zum Nachteil der letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, NVwZ-RR 1990 S. 349, 350; BayVGH vom 14.12.2006 Az. 7 CE 06.10419 u.a.).
  • VGH Bayern, 14.12.2006 - 7 CE 06.10414
    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2008 - 7 CE 08.10015
    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8. 2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094

    Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans";

    Die Entscheidung über die Verwendung der haushaltsrechtlich vorgesehenen wissenschaftlichen Stellen innerhalb des Klinikums gehört nach Art. 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayUniKlinG zu den allgemeinen Leitungsaufgaben des Klinikumsvorstandes, der allerdings bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Bereich von Forschung und Lehre gemäß Art. 13 Abs. 4 BayUniKlinG das Einvernehmen der Medizinischen Fakultät einzuholen hat (vgl. BayVGH vom 14.7.2008 Az. 7 CE 08.10015).
  • VGH Bayern, 22.08.2008 - 7 CE 08.10593

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung;

    Diese Entscheidung, die der im Bayerischen Universitätsklinikagesetz zum Ausdruck kommenden verstärkten Ausrichtung an ökonomischen Erfordernissen Rechnung tragen soll (dazu näher BayVGH vom 14.7.2008 Az. 7 CE 08.10015), ist zwar entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht schon deshalb zu beanstanden, weil der Klinikumsvorstand bei seinem Verlagerungsbeschluss vom 29. März 2007 übersehen hätte, dass damit in der Humanmedizin keine zusätzlichen Aufnahmekapazitäten geschaffen werden.
  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10608

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); Zugangszeitpunkt bei Zustellung durch

    aa) Diese Entscheidung, die der im Bayerischen Universitätsklinikagesetz zum Ausdruck kommenden verstärkten Ausrichtung an ökonomischen Erfordernissen Rechnung tragen soll (dazu näher BayVGH vom 14.7.2008 Az. 7 CE 08.10015), ist zwar entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht ermessensfehlerhaft wegen unzureichender Beachtung von rechtlichen Bindungen aufgrund des Hochschulpakts 2020.
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